Diablo III: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Blizzard ab

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft Blizzard die technischen Probleme beim Diablo III-Start und unzureichende Information vor. Hierbei sollen wichtige Details zu Spielvoraussetzungen auf der Verpackung fehlen.


Schon Ende Mai kamen die ersten Kritikpunkte gegenüber Blizzard auf.

  • Fehlende Systemvoraussetzungen auf der Spielhülle
  • Keine ausreichende Serverkapazität (Überlastete Diablo III-Server)
  • Zu geringe technische Infrastruktur (Fehlender Zugang zum Spiel, durch technische Störungen)

Kommentar der VZBV auf der surfer-haben-rechte.de-Webseite

"Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden".


Des Weiteren wird Blizzard vorgeworfen, dass es bei der Registrierungspflicht im Battle.net keinen eindeutigen Hinweis gibt, dass der Game-Key nur einmalig eingegeben wird. Dazu kann der User Diablo III nur nutzen, wenn er sich mit seinem Benutzerkonto im Battle.net anmeldet.

Seit Spielstart seien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband etliche Beschwerden eingegangen und so musste gehandelt werden. Blizzard hat nun eine Abmahnung zugeschickt bekommen und muss bis zum 13. Juli 2012 eine Unterlassungserklärung abgeben.


Quelle